B Gemeindeleitung
4 Aufgaben des Presbyteriums
4.1 Gottesdienst, Sakramente
„Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen“ (Mt 18,20).
Die westfälische Kirchenordnung hat in ihrem zweiten Teil einen Abschnitt dem Gottesdienst und den Sakramenten gewidmet (Artikel 167 bis 174 KO). Darin ist der verbindliche Konsens formuliert, den die Landessynode beschlossen hat. In anderen Landeskirchen wird der entsprechende Text als „Ordnung des kirchlichen Lebens“ bezeichnet.