B  Gemeindeleitung

 

4  Aufgaben des Presbyteriums

 

4.1  Gottesdienst, Sakramente

 

Gottesdienst bei Gelegenheit – Kasualien

Als Kasualien (von lat. casus, der Fall) werden Gottesdienste bezeichnet, die anlässlich eines besonderen Ereignisses stattfinden, das einen Wendepunkt im Lebenslauf eines Menschen markiert, wie Taufe, Konfirmation, Trauung oder Beerdigung. Auch andere lebensgeschichtliche Ereignisse gewinnen an Bedeutung und werden kirchlich begangen, zum Beispiel die Einschulung, die silberne und goldene Konfirmation oder die silberne und goldene Hochzeit.

Viele evangelische Christen sind zum Gottesdienstbesuch „bei Gelegenheit“ bereit, weil sie sich in hier ihrer Lebenssituation angesprochen und ernst genommen fühlen. Die Kasualien werden in Rechtstexten auch als Amtshandlungen bezeichnet.

Kasualien werden im Sonntagsgottesdienst in den Abkündigungen bekannt gegeben. Die Gemeindeglieder und ihre Angehörigen werden auch in die Fürbitte eingeschlossen.

Einen verbindlichen Konsens über die Kasualien hat die Landessynode im zweiten Teil der westfälischen Kirchenordnung beschlossen. Siehe dort die Abschnitte zur Taufe (Artikel 177 bis 183 KO), Konfirmation (Artikel 191 bis 200 KO), Trauung (Artikel 204 bis 212 KO) und Bestattung (Artikel 213 bis 218 KO):

 

Konfirmation

Bei der Konfirmation bekennen die Jugendlichen mit der Gemeinde ihren christlichen Glauben und feiern gemeinsam mit ihren Eltern und Paten das Abendmahl. Unter Handauflegung empfangen sie den Segen und bekommen für ihren weiteren Lebensweg ein persönlich zugesprochenes Bibelwort mit. Die Konfirmation ist Ermutigung zu einem Leben im christlichen Glauben und verbunden mit der Zuerkennung kirchlicher Rechte, zum Beispiel dem Patenamt.

Der Konfirmationsgottesdienst vereint eine Vielzahl theologischer und nicht theologischer Aspekte: Tauferinnerung, Abendmahlszulassung, Bekenntnis, Darstellung der Religionsmündigkeit, Familienfest, Passageritus, Segen. Bei der Gestal¬tung muss entschieden werden, welches dieser Motive besonders betont werden soll. An der Beteiligung weiterer Mitwirkender (Eltern, Presbyterinnen und Presbyter, Teamer) wird deutlich, dass der Konfirmationsgottesdienst ein Gottesdienst der Gemeinde ist.

 

Trauung

Nach evangelischem Verständnis wird im Traugottesdienst eine vor dem Standesbeamten gültig geschlossene Ehe gesegnet. Bei der kirchlichen Trauung geben die Brautleute einander vor der Gemeinde das Ja-Wort und können als Zeichen ihrer Verbundenheit die Trauringe wechseln. Die Pfarrerin oder der Pfarrer predigt über den biblischen Trauvers, bittet um Gottes Begleitung für die begonnene Ehe und segnet das Paar und die Gemeinde.

Nähere Informationen in der Broschüre „Ja, mit Gottes Hilfe – Schritte zur Trauung“ (erhältlich unter www.kirchenshop-westfalen.de).

Durch die Beschlüsse der Landessynode 2019 sind Veränderungen im Trauverständnis festgehalten worden: Auch in Westfalen wird allen Paaren mit evangelischem Ehepartner, die nach deutschem Recht eine Ehe eingegangen sind, eine kirchliche Trauung angeboten; Unterschiede hinsichtlich der Gleich-oder Verschiedengeschlechtlichkeit bestehen nicht mehr. Angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren gibt es ferner vermehrt Paare, bei denen ein Ehepartner nicht oder nicht mehr einer christlichen Kirche angehört. Nun wird auch diesen Paaren eine kirchliche Trauung angeboten, wie es auch in anderen Kirchen der Union Evangelischer Kirchen (UEK) üblich und in unserer Trauagende auch vorgeschlagen ist.

 

Bestattung

Die christliche Bestattung ist ein öffentlicher Gottesdienst, der sich an die Trauernden richtet und den Toten gilt. Der oder die Verstorbene wird Gottes Gnade anvertraut.

Traditionell umfasst die kirchliche Bestattung als gottesdienstliches Weggeleit drei Stationen: die Aussegnung im Sterbehaus, die Trauerfeier in Friedhofskapelle oder Kirche und die Grablegung. In der Gegenwart beschränkt sich das kirchliche Handeln meistens auf die beiden letzten Stationen. Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts gibt es neben der Erdbestattung auch die Urnenbestattung. In jüngerer Zeit finden Beerdigungen auch in Kolumbarien und Friedwäldern statt.

Von Martin Luther stammt die Formulierung, der Friedhof sollte „angemessenerweise ein feiner, stiller Ort sein, der von allen anderen Orten abgesondert ist, wohin man mit Andacht gehen und stehen kann, um dort den Tod, das Jüngste Gericht und die Auferstehung zu betrachten und zu beten“. Deshalb sollte der Friedhof im Selbstverständnis und in der Konzeption einer evangelischen Kirchengemeinde als „Ort der Hoffnung“ eine angemessene Rolle spielen.

 

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