B  Gemeindeleitung

 

4  Aufgaben des Presbyteriums

 

4.1  Gottesdienst, Sakramente

 

Sakramente

 

Taufe (vgl. EG S. 1229 ff.)

Die Taufe ist das grundlegende Sakrament der Christenheit. Sie ist einmalig und unwiederholbar. Die Taufe ist die Eintrittstür in die christliche Gemeinschaft. Alle Getauften gehören zu Christus und seiner Gemeinde. Die Taufe von Kindern macht in besonderer Weise deutlich, dass Gott uns in seiner Liebe zuvorkommt, dass er sich für uns entscheidet, längst bevor wir uns für ihn entscheiden können.

So ist die Taufe eine Gnadengabe Gottes zur Vergebung der Sünden, die an Christi Kreuz und Auferstehung teilhaben lässt, mit dem Heiligen Geist begabt und in die Gemeinschaft der Getauften aufnimmt. In alten Kirchen finden sich große Taufsteine, in denen früher die Täuflinge ganz untergetaucht wurden. Das Bild von dem Menschen, den man ins Wasser taucht und wieder aus dem Wasser heraushebt, zeichnet den Weg Jesu auf Erden nach: Er starb am Kreuz, hat aber durch die Auferstehung neues Leben von Gott empfangen. In der Taufe bekommen die Getauften an dieser Lebensbewegung Anteil. Gleichzeitig empfangen sie Vergebung, und ein Neuanfang wird ihnen zugesagt: Gott weiß einen Weg für dich, der ins Leben führt.

 

Zu einem christlichen Taufgottesdienst gehört:

  • die Verlesung des Taufauftrags (Mt 28,18–20),
  • das gemeinsame Sprechen des Glaubensbekenntnisses,
  • die Taufhandlung mit Wasser durch dreimaliges Übergießen oder Untertauchen,
  • die trinitarische Taufformel („Ich taufe dich im [oder: auf den] Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.“) und
  • das persönliche Ja zur Taufe durch den Täufling bzw. das stellvertretende Ja durch Eltern und Paten.

Paten haben aus Sicht der Kirche vor allem die Aufgabe, das Kind bei der Taufe zu begleiten und stellvertretend oder mit ihm zusammen in das Glaubensbekenntnis der Gemeinde einzustimmen. So kann das Vertrauen wachsen, das die Eltern in die Paten gesetzt haben. Und zu dem Patenkind wird das Vertrauensverhältnis ausgebaut, das dazu beitragen kann, dass sich die Paten an der christlichen Erziehung des Kindes beteiligen.
Nähere Informationen dazu in der Broschüre „Ich habe dich bei deinem Namen gerufen – Schritte zur Taufe“ (erhältlich unter www.kirchenshop-westfalen.de) sowie unter www.mein-patenamt.de.

 

Abendmahl (vgl. EG S. 1228 f.)

Die Bezeichnung „Abendmahl“ erinnert an das letzte Mahl Jesu mit seinen Jüngern vor seinem Tod. Im Abendmahl schenkt Christus sich selbst durch sein Wort mit Brot und Wein. So stiftet er Gemeinschaft mit Gott und Gemeinschaft der Gläubigen untereinander.

Die christliche Gemeinde feiert das Mahl zu seinem Gedächtnis und in der Gewissheit seiner Gegenwart. Sie empfängt die Vergebung der Sünden und erfährt die Befreiung zu neuem Leben aus Glauben.

Wenn die Taufe als die Eintrittstür in die christliche Gemeinschaft bezeichnet werden kann, dann ist das Abendmahl der Heimathafen jeden christlichen Glaubens.

 

Zu einem christlichen Abendmahlsgottesdienst gehören:

  • die Einsetzungsworte (vgl. 1. Kor 11,23–25),
  • das gemeinsame Sprechen des Vaterunsers,
  • die Austeilung der Elemente in der versammelten Gemeinde und
  • eine Danksagung an Gott oder Christus.

 

Verschiedene Formen der Austeilung bringen unterschiedliche Aspekte des Abendmahls zum Ausdruck:

  • Durch den Gang zum Altar oder Abendmahlstisch macht sich die Gemeinde bekenntnishaft auf den Weg zu Jesus Christus, der im Abendmahl gegenwärtig ist. Das Austeilen im Kreis betont den Gemeinschaftscharakter.
  • Beim Tischabendmahl kommt dagegen besonders gut der Mahlcharakter zur Geltung.
  • Der Abendmahlsempfang im Knien oder andere Gesten der Ehrerbietung sind körperlicher Ausdruck der Demut und Ehrfurcht angesichts der Gegenwart Christi.
  • Wenn Brot und Wein vom Altar her durch Helferinnen und Helfer zu der auf den Plätzen verbleibenden Gemeinde gebracht werden, erinnert das an die Form der Austeilung in den Speisungsgeschichten des Neuen Testaments.

Nähere Informationen zu Vorbereitung und Feier des Abendmahls

 

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