B Gemeindeleitung
4 Aufgaben des Presbyteriums
4.5 Bildung
Konfirmandenarbeit
Die Konfirmandenarbeit zählt, was die Beteiligung und die Resonanz angeht, zu den „erfolgreichsten“ Arbeitsfeldern der Gemeinde. Im Schnitt melden sich 90 Prozent eines Jahrgangs evangelischer Jugendlicher zur Konfirmation an. Das sind in Westfalen zurzeit rund 23.000 Jungen und Mädchen (Stand 2013). Befragungen unter den Konfirmandinnen und Konfirmanden zeigen: Drei Viertel sind mit der Konfirmandenzeit zufrieden. Sie haben das Gefühl, in ihrem Glauben gestärkt zu werden. Sie wissen am Ende der Zeit mehr über Glaube und Kirche. Ihre Bereitschaft, nach der Konfirmation in der Gemeinde mitzuarbeiten, wächst. Nicht wenige bleiben als Teamer, also als ehrenamtlich Mitarbeitende, nach der Konfirmation dabei. Vor allem Blocktage, Freizeiten und Konfi-Camps sind für sie interessant.
Die Landessynode hat darum im Kirchengesetz über die Ordnung der Konfirmandenarbeit (GOKA, www.kirchenrecht-westfalen.de) ausdrücklich festgestellt, dass Konfirmanden- und Jugendarbeit aufeinander bezogen werden sollen (§ 7 GOKA). Eine Konfirmandenarbeit, die methodisch und organisatorisch vielgestaltig sein soll, wie es § 13 der GOKA ebenfalls vorsieht, braucht die Zusammenarbeit von Konfirmanden- und Jugendarbeit. Beteiligen sich Jugendliche als „Teamer“ in der Konfirmandenarbeit, dann ist dies eine Form von Jugendarbeit. Sie brauchen Schulung und Begleitung. Auch hier wird die Jugendarbeit zur Partnerin der Konfirmandenarbeit.
Konfirmandinnen und Konfirmanden lernen mehr, wenn sie erleben, dass sie mit ihren Fragen, ihren Gedanken in der Konfirmandenzeit vorkommen. Jugendliche sind darum als Subjekte in den Lehr- und Lernprozess einzubeziehen, in dessen Verlauf sie durch die Begegnung mit dem Evangelium erfahren und erkennen sollen, „was es heißt, unter dem Zuspruch und Anspruch Jesu Christi zu leben“ (§ 1 Absatz 2 GOKA). Die Konfirmandenarbeit ist darum im Blick auf die konkrete Gruppe zu planen. Dazu erstellen die Verantwortlichen einen Plan, der mit dem Presbyterium abzustimmen ist.
Das Presbyterium beschließt, in welcher Form die Konfirmandenarbeit organisiert wird: wöchentliche Einzelstunden am Nachmittag und/oder Blockunterricht, zum Beispiel monatlich an einem Samstag. Es legt fest, in welchem Umfang Freizeiten, Praktika und Projekte stattfinden und wie viele Stunden davon für die Konfirmandenarbeit insgesamt angerechnet werden, damit die Jugendlichen ihre Konfirmandenzeit wirklich als Zeit in und mit der Gemeinde erleben. Auch die Inhalte der Konfirmandenarbeit müssen im Presbyterium besprochen werden. Der Lehrplan für die Konfirmandenarbeit „Gemeinsam auf der Suche nach einem Leben mit Gott“ kann hier heruntergeladen werden.
Es empfiehlt sich, ein oder zwei an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen besonders interessierte und dafür geeignete Mitglieder des Presbyteriums als „Konfirmandenpresbyterin“ oder „Konfirmandenpresbyter“ zu benennen, die diese Arbeit mit besonderer Aufmerksamkeit begleiten und die dem Presbyterium mindestens einmal jährlich ausführlich berichten. Dabei ist nicht daran gedacht, dass das Presbyterium Aufsicht führt, über die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Standards wacht und notfalls Kritik übt – es geht um die aktive Unterstützung der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit. Nicht zuletzt soll das Presbyterium auch dafür sorgen, dass die notwendigen Mittel für eine zeitgemäße Konfirmandenarbeit bereitgestellt werden. Konfirmandenarbeit braucht Geld: für Kreativmaterialien, für die Gestaltung liturgischer Rituale, für audiovisuelle Medien, für eine ansprechende Raumgestaltung. Bei den Freizeiten, die allen Umfragen zufolge besonders nachhaltige Wirkung erzeugen, darf niemand aus finanziellen Gründen ausgeschlossen bleiben. Hilfreiche Anregungen und Informationen für Presbyterien und Mitarbeitende in der Konfirmandenarbeit bietet die Broschüre „Konfirmandenarbeit. Entdeckungsreise im Land des Glaubens“