B Gemeindeleitung
2 Wahlen, Beauftragungen, Gemeindebeirat, Ausschüsse
2.4 Ausschüsse
Nach der Kirchenordnung kann das Presbyterium beratende Ausschüsse bilden (Artikel 73). Die Ausschüsse sollen die Entscheidungen des Leitungsorgans vorbereiten. Im Unterschied zur Beauftragung einzelner Presbyterinnen und Presbyter bieten Ausschüsse den Vorteil, Gemeindeglieder, die nicht dem Presbyterium angehören, wie zum Beispiel Jugendliche oder Mitarbeitende, an der Arbeit zu beteiligen.
Ausschüsse können für zeitlich begrenzte Vorhaben gebildet werden, zum Beispiel für eine missionarische Woche, ein Bauvorhaben, eine Konzeptionserarbeitung oder ein Gemeindefest. Ebenso kann das Presbyterium für die Dauer seiner Amtszeit beratende Ausschüsse berufen, zum Beispiel für die Arbeitsgebiete Kindergarten, Finanzen, Kirchenmusik, Gottesdienst, Bauwesen oder Öffentlichkeitsarbeit.
Alle Ausschüsse sind nach den vorliegenden Erfahrungen nur in dem Maße arbeitsfähig und arbeitswillig, wie ihre Zuständigkeit klar geregelt und ihre Arbeit vom Presbyterium anerkannt ist. Ausschüsse ohne klare Aufgabe oder konkrete Erwartung an ihre Arbeit werden als lähmend empfunden und schlafen allmählich ein. Das Presbyterium selbst muss zum Ausdruck bringen, dass es die Arbeit solcher Ausschüsse nicht als zusätzliche Belastung, sondern als willkommene Hilfe versteht und als sinnvolle Zuarbeit nutzt. Das gelingt umso besser, wenn es auch so ist. In größeren Gemeinden mit mehreren Pfarrbezirken können Bezirksausschüsse (als regionale Gliederungen) und Fachausschüsse (als funktionale Gliederungen) durch Satzung eingerichtet werden (Artikel 74 KO). In solche Ausschüsse nach Artikel 74 KO werden auch Mitarbeitende und fachkundige Gemeindeglieder berufen. Diese Ausschüsse sind an die Rahmenbeschlüsse des Presbyteriums gebunden, arbeiten aber innerhalb dieses Rahmens eigenständig.
Zu den Verantwortungsbereichen des Bezirksausschusses können u.a. gehören: Gottesdienst, Amtshandlungen, Seelsorge, Unterricht, missionarische Aufgaben – soweit diese Aufgaben in besonderer Weise einen Pfarrbezirk berühren.
Fachausschüsse kann es zum Beispiel geben für Diakonie, Jugendarbeit, Bildung und Schule, Öffentlichkeitsarbeit.
Je stärker die Untergliederung in regionale oder funktionale Ausschüsse erfolgt, desto größer wird allerdings auch das Problem der Koordinierung der Arbeit und der gegenseitigen Information. Es ist wenig hilfreich und demotivierend, wenn engagierte Mitarbeitende im ständigen Sitzungskarussell rotieren, Vorlagen beraten, Beschlüsse fassen und Anregungen diskutieren, wenn letzten Endes im Presbyterium noch einmal alles neu aufgerollt, beraten, verworfen oder vergessen wird.
Geordnete Koordination bedeutet stattdessen, dass den Ausschüssen Kompetenzen und Zuständigkeiten übertragen werden, die eigenverantwortliches Handeln ermöglichen. Zur Koordination gehört die geordnete Information. Sie stellt sich nicht von selber ein. Vielmehr müssen Informationswege organisiert und beachtet werden. Nach wie vor ist die Information über Papiere und Protokolle am leichtesten zu verwirklichen. Allerdings hängt von der Gestaltung dieser Papiere viel ab. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, dass wichtige Informationen und solche Vorgänge, die möglichst alle erfahren sollen, besonders kenntlich gemacht werden oder in einer regelmäßigen Information für die Mitarbeitenden veröffentlicht werden. Vorsitzende von Presbyterien – besonders in großen Gemeinden – können von dieser Informationspflicht an das Presbyterium und die Mitarbeitenden nicht entbunden werden, da sie in der Regel die größere Übersicht über die Vorgänge besitzen.
Artikel 74 Absatz 4 KO sieht vor, dass das Presbyterium in größeren Kirchengemeinden aus seiner Mitte einen geschäftsführenden Ausschuss durch Satzung einrichten und ihm die Erledigung bestimmter Aufgaben übertragen kann. Die Aufgaben, die Zusammensetzung und der Vorsitz für Bezirksausschüsse, Fachausschüsse oder den geschäftsführenden Ausschuss sind durch eine Gemeindesatzung zu regeln. Satzungen bedürfen der Genehmigung des Landeskirchenamtes. Damit ist auch eine (kostenlose) Satzungsberatung verbunden, die Sie frühzeitig nutzen sollten.