B  Gemeindeleitung

 

6  Wirtschaftliche Leitung

 

6.3  Haushaltssicherungskonzept 

Der demografische Wandel und andere Ursachen bewirken einen dauerhaften Verlust der Finanzkraft. Selbst eine zeitweise konjunkturelle Erholung kann den zahlenmäßigen Rückgang von Gemeindegliedern und Kirchensteuern nicht aufhalten. Aus dieser Entwicklung folgt, dass die Einnahmen nicht mehr der Höhe der Ausgaben entsprechen. Hier gilt es, die bestehenden Strukturen zu verändern, um Ausgaben dauerhaft in Einklang mit verminderten Einnahmen zu bringen.

Soweit bei Aufstellung des Haushaltsplans die Schere zwischen den Einnahmen und Ausgaben nicht mehr zu schließen ist, wird sich dieser Trend auch in den Jahresabschlüssen künftiger Jahre abzeichnen. Die Übertragung von Haushaltsfehlbeträgen in die Folgehaushalte ist auf Dauer keine Lösung, sie führt langfristig zu einem Auftürmen von Altfehlbeträgen, die künftige Haushaltsjahre steigend belasten.

Kann der Haushaltsplan infolge dieser Entwicklungen nicht rechtskräftig durch Feststellungsbeschluss in Kraft gesetzt werden, tritt zunächst das Verfahren der vorläufigen Haushaltsführung in Kraft (vgl. § 84 Abs. 3 VwO). Es dürfen dann nur die Ausgaben geleistet werden, die bei sparsamer Verwaltung nötig sind, um die bestehenden Einrichtungen in geordnetem Gang zu halten und den gesetzlichen Aufgaben und rechtlichen Verpflichtungen zu genügen. Um die Handlungsfähigkeit wiederzuerlangen, ist ein Haushaltssicherungskonzept mit dem Ziel aufzustel­len, den Haushaltsausgleich in absehbarer Zeit herbeizuführen und nach erfolgter Konsolidierung den Haushalt so zu steuern, dass ein nachhaltiger Ausgleich gewährleistet bleibt. Das Haushaltssicherungskonzept (§§ 67a, 67b VwO) umfasst daher alle Maßnahmen zum Ausgleich des Haushaltes sowie zum Abbau von Haushaltsfehlbeträgen und gründet sich auf eine durchzuführende Aufgabenkritik. Es orientiert sich an der Haushaltssystematik, ist aber inhaltlich frei gestaltbar. Die Darstellung kann nach Abschnitten/Unterabschnitten oder nach Einnahme-, Aus­gabe-Haushaltsstellen erfolgen. Dabei werden diejenigen Haushaltsstellen erfasst, deren Ansätze sich im weiteren Verlauf positiv oder negativ verändern werden.

Das Haushaltssicherungskonzept ist der Superintendentin oder dem Superintendenten zur Genehmigung vorzulegen. Es ist fortzuschreiben und im Blick auf die Zielvorgabe, den Haushaltsausgleich zu einem bestimmten Jahr zu erlangen, jährlich anzupassen. Gegenüber der Finanzplanung (§ 67 VwO) ist das Haushaltssicherungskonzept verbindlich und lässt für die Dauer seiner Laufzeit den Mangel des fehlenden Haushaltsausgleichs unberührt. Die Haushaltswirtschaft unterliegt zudem nicht den Einschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 84 Abs. 3 VwO). Herzstück des Haushaltssicherungskonzeptes ist die Aufgabenkritik. Sie ist Voraussetzung und stellt zugleich den wesentlichen Bestandteil eines Haushaltssicherungskonzeptes dar. Sie beinhaltet strategische, planerische und strukturelle Neuordnungen im Hinblick auf künftig noch finanzierbare Strukturen und Aufgabenfelder. Insbesondere ist die Aufgabenkritik als ein stetiger Prozess zu verstehen, der in das Haushaltssicherungskonzept und in die Haushaltsplanung einzubinden ist und zur Entscheidung darüber führt, welche Aufgaben künftig noch wahrgenommen und finanziert werden können. Ein Haushaltssicherungskonzept ohne Aufgabenkritik ist nur ein Sparkonzept, welches in vielen Fällen nicht mehr zur dauerhaften Gesundung der Haushaltswirtschaft ausreichen wird. Im Rahmen der Aufgabenkritik soll eine Überprüfung der Aufgabenwahrnehmung dahin gehend erfolgen, ob eine Aufgabe noch wahrgenommen werden soll oder die Möglichkeit besteht, die Aufgabe wirtschaftlicher wahrzunehmen. Alle gemeindlichen Aktivitäten sollen unter diesem Blickwinkel untersucht, bewertet und neu entschieden werden.

Nur durch nachsichtigen Umgang und Pflege der vorhandenen wirtschaftlichen Güter unter Berücksichtigung der Grundsätze der Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung vorhandener Ressourcen kann ein generationenübergreifendes und -gerechtes Ressourcenverbrauchskonzept realisiert werden, um evangelische Kirchengemeinden und deren Einrichtungen zukunftsfähig zu machen.

 

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