B Gemeindeleitung
6 Wirtschaftliche Leitung
6.6 Bewirtschaftung von Finanz- und Sachvermögen
Versicherungsfragen
Gemäß § 21 VwO.k/§ 20 VwO.d erfordern Pflege und Sicherung des kirchlichen Vermögens einen ausreichenden Versicherungsschutz. Vor diesem gesetzlichen Hintergrund hat die EKvW folgende Sammelversicherungsverträge abgeschlossen:
- Gebäudeversicherung
- Inventarversicherung
- Haftpflichtversicherung/Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
- Reisepreissicherungs-Versicherung, nach den neuen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum
- Verbraucherschutz
- Cyberversicherung
- Dienstreise-Fahrzeugversicherung
- Strafrechtsschutzversicherung
Versicherungsnehmerin der Sammelversicherungsverträge ist die EKvW mit ihren unterschiedlichen Körperschaften einschließlich der angeschlossenen Einrichtungen, Ämter und Werke, Schulen usw. sowie ihrer wirtschaftlich unselbstständigen Betriebe und unselbstständigen Stiftungen („verfasste Kirche“).
Rechtlich selbstständige juristische Personen des Privatrechts (z.B. e.V., GmbH, selbstständige Stiftungen), aber auch nicht eingetragene Vereine und Gesellschaften bürgerlichen Rechts fallen nicht unter die Sammelversicherungsverträge. Sie müssen daher einen eigenen Versicherungsschutz sicherstellen.
Für kirchliche Fördervereine mit bis zu 250 Mitgliedern werden Rahmenverträge zur Haftpflicht- und zur Unfallversicherung angeboten. Zu den ausgehandelten Konditionen können Fördervereine nach vorheriger Zustimmung des Landeskirchenamtes (Prüfung der kirchlichen Zweckbindung) bei eigener Prämienzahlung die Versicherungen abschließen.
Die Sammelversicherungsverträge sowie die Rahmenverträge für Fördervereine werden von der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH mit Sitz in Detmold verwaltet.
Als Dienstleisterin der EKvW ist die Ecclesia grundsätzlich erste Ansprechpartnerin in allen versicherungsrechtlichen Fragen. So erfolgt insbesondere die Abwicklung von Schadenfällen der Kirchengemeinden und Kirchenkreise sowie der landeskirchlichen Ämter und Einrichtungen direkt über die Ecclesia. Den kirchlichen Körperschaften wird empfohlen, vor Abschluss ergänzender Versicherungsverträge ebenfalls die Beratung der Ecclesia einzuholen.
Zusammenfassend verweisen wir auf die Broschüre „Informationen zum Versicherungsschutz“, mit der umfassend über das Versicherungswesen in der EKvW informiert wird:
- Erläuterung der Sammelversicherungsverträge (neben vertraglichen und rechtlichen Grundlagen werden auch praktische Auskünfte gegeben, zum Beispiel zur Abwicklung von Schadenfällen),
- zusätzliche Informationen (gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, ergänzender Versicherungsschutz und besondere Themen).
Eine gedruckte Fassung ist kostenlos über die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH zu beziehen:
Ecclesia Versicherungsdienst GmbH
Ansprechpartnerin:
Frau Alina Fricke
Ecclesiastraße 1-4
32758 Detmold
Telefon: 05231 603-6778
Telefax: 05231 603-606778
E-Mail: alina.fricke@ecclesia-gruppe.de
Internet: www.ecclesia.de