D  Gemeinschaft von Kirchen

 

2  Mission, Ökumene, Weltverantwortung

 

2.4  Weltweite Gemeinschaften

 

Ökumenischer Rat der Kirchen

Der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) ist eine weltweite Vereinigung von christlichen Kirchen. Aus den Erfahrungen der Internationalen Missionskonferenz in Edinburgh im Jahre 1910 und aus anderen Formen der Begegnung von Kirchen erwuchsen die beiden ökumenischen Bewegungen für Praktisches Christentum und für Glauben und Kirchenverfassung. Im Wesentlichen aus diesen beiden Bewegungen entstand 1938 der ökumenische Rat der Kirchen, der 1948 auf seiner ersten Vollversammlung in Amsterdam offiziell gegründet wurde. Weitere Vollversammlungen fanden 1954 in Evanston, 1961 in Neu-Delhi, 1968 in Uppsala, 1975 in Nairobi, 1983 in Vancouver, 1991 in Canberra, 1998 in Harare, 2006 in Porto Alegre und 2013 in Busan/Südkorea statt. Mit der Vollversammlung in Karlsruhe, die für 2021 geplant ist, wird Deutschland nach der Weltmissionskonferenz 1952 in Willingen zum 2. Mal Versammlungsort der weltweiten Christenheit.

Die Basis des ÖRK lautet in der Fassung von 1961: „Der Ökumenische Rat der Kirchen ist eine Gemeinschaft von Kirchen, die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und darum gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Der ÖRK soll die Einheit der Kirche bezeugen. Er soll das gemeinsame Handeln der Kirchen erleichtern, das ökumenische Bewusstsein unter den Christen fördern und die Kirchen bei ihren weltweiten missionarischen und diakonischen Aufgaben unterstützen.“

Organe des ÖRK sind die Vollversammlung, das Präsidium, der Zentralausschuss und der Exekutivausschuss, etliche ständige Kommissionen und Ausschüsse sowie das Generalsekretariat in Genf.

Im ÖRK sind orthodoxe, altkatholische, anglikanische und protestantische Kirchen zusammengeschlossen. Er umfasst heute (201913) 350345 Mitgliedskirchen. Hinzu kommen einige und assoziierte Mitglieder. Einige protestantische Kirchen und die römisch-katholische Kirche gehören nicht zu den Mitgliedern des ÖRK, entsenden aber offizielle Beobachter zu seinen Veranstaltungen und sind Vollmitglieder in einzelnen seiner Kommissionen bzw. Ausschüsse. Die römisch-katholische Kirche und der ÖRK haben als ständige Einrichtung eine gemeinsame Arbeitsgruppe geschaffen.

 

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