G Recht, Verwaltung und Finanzen
4 Datenschutz
Für alle Gemeinden und Einrichtungen der Ev. Kirche von Westfalen gilt das Datenschutzgesetz der EKD Über die Kirchenkreise sind Datenschutzbeauftrage bestellt, die Kirchengemeinden bei der Umsetzung der darin formulierten Anforderungen unterstützen.
Einen umfassenden Überblick über das kirchliche Datenschutzrecht, die Strukturen der Aufsichtsbehörde der EKD sowie über Informationen, Fortbildungsangebote und bereitgestellte Materialien und Muster gibt die Homepage des Beauftragten der EKD unter datenschutz.ekd.de.