G  Recht, Verwaltung und Finanzen

 

8  Verwaltungsabläufe im Landeskirchenamt

Die oder der Präses ist Vorsitzende oder Vorsitzender der drei Leitungsorgane der Landeskirche: der Landessynode, der Kirchenleitung und des Landeskirchenamtes. Die Landessynode tritt jährlich zu einer Sitzung zusammen, die Kirchenleitung monatlich und das Landeskirchenamt wöchentlich (in allen Landeskirchen hat sich der Dienstag als Sitzungstag eingebürgert). Wenn eine Kirchengemeinde an das Landeskirchenamt schreibt, nutzt sie den Dienstweg (Artikel 112 Absatz 2 Satz 3 KO), das heißt, sie schickt den Brief zuerst der Superintendentin oder dem Superintendenten, und diese oder dieser leitet ihn, gegebenenfalls mit einem Votum, an das Landeskirchenamt weiter.

Wie in jeder größeren Organisation gibt es auch im Landeskirchenamt einen Geschäftsverteilungsplan, wonach bestimmten Personen konkrete Aufgabenbereiche zugewiesen sind. Die Post wird deshalb entsprechend sortiert und dann an der zuständigen Stelle bearbeitet. Sofern die Sache einer Beratung und Entscheidung in einem der drei Leitungsorgane (Landeskirchenamt, Kirchenleitung oder Landessynode) bedarf, wird eine Vorlage erstellt. Eine Vorlage besteht aus einer knappen Darstellung des entscheidungsbedürftigen Sachverhalts, einem Beschlussvorschlag und dem Hinweis auf die bei Umsetzung der Maßnahme voraussichtlich entstehenden Kosten und Folgekosten. Manchmal sind ergänzende Anlagen notwendig, zum Beispiel bei umfangreichen Gesetzesänderungen eine Gegenüberstellung des alten und des neuen Gesetzestextes, bei längeren Texten oder statistischen Auswertungen werden diese als Anlage beigefügt. Die kollegiale Beratung dient letztlich der Qualitätsverbesserung der Entscheidungen.